
Von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Karosserie– und Fahrzeugbauer Handwerk
Die Dienstleistungsdetails:
Begutachtungen von handwerklich und handwerksähnlich erbrachten und noch auszuführenden Leistungen im Bereich des Karosserie- und Fahrzeugbaus
Gutachten zur Angemessenheit von Preisen handwerklicher und handwerksähnlicher Leistungen aus dem Bereich Karosserie– und Fahrzeugbau
Gerichtsgutachten
Beweissicherungsgutachten
Privatgutachten
Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern übernimmt der Sachverständige die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können vereidigte Sachverständige als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich zu erbrachten handwerklichen Leistungen und noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen äußern.
Der Sachverständige kann z. B. zu Kostenvoranschlägen,
Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit
handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.
Gemäß der Handwerksordnung sind die persönlichen Voraussetzungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk: