Von der Handwerkskammer Düsseldorf  öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Karosserie– und Fahrzeugbauer Handwerk

Die  Dienstleistungsdetails:

Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern übernimmt der Sachverständige  die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können vereidigte Sachverständige  als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich  zu erbrachten handwerklichen Leistungen und noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen äußern.

Der Sachverständige kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.
 

Gemäß der Handwerksordnung sind die persönlichen Voraussetzungen eines öffentlich bestellten  und vereidigten  Sachverständigen im Handwerk: